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   VGH Hessen, 22.01.2004 - 22 TL 2754/01   

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https://dejure.org/2004,15834
VGH Hessen, 22.01.2004 - 22 TL 2754/01 (https://dejure.org/2004,15834)
VGH Hessen, Entscheidung vom 22.01.2004 - 22 TL 2754/01 (https://dejure.org/2004,15834)
VGH Hessen, Entscheidung vom 22. Januar 2004 - 22 TL 2754/01 (https://dejure.org/2004,15834)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellung der Verletzung personalvertretungsrechtlicher Mitwirkungsrechte; Unterlassene Mitteilung an die Personalvertretung über Nichtberücksichtigung ihrer Einwände; Unterlassungsanspruch gegen die Dienststellenleitung hinsichtlich beabsichtigter Maßnahmen bis zum ...

  • Judicialis

    HPVG § 8 Abs. 3 S. 1; ; HPVG § 8 Abs. 3 S. 2; ; HPVG § 72 Abs. 6; ; UniKlinG § 22 Abs. 6 S. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • VG Frankfurt/Main, 10.09.2001 - 23 L 2618/01

    Personalrat; Universitätsklinik; Stufenverfahren

    Auszug aus VGH Hessen, 22.01.2004 - 22 TL 2754/01
    Der Beschluss der Fachkammer für Personalvertretungssachen des Landes beim Verwaltungsgericht Frankfurt am Main vom 10. September 2001 - 23 L 2618/01 (V) - wird geändert.

    Nachdem der Antragsteller in der öffentlichen Sitzung beantragt hatte, festzustellen, dass er hinsichtlich der Vergabe von sozialarbeiterischen Betreuungsaufgaben des Klinikum-Sozialdienstes im Zentrum der Psychiatrie an den Verein Bürgerhilfe Sozialpsychiatrie e.V. noch die Möglichkeit habe, gemäß § 72 Abs. 6 HPVG das Stufenverfahren zu beantragen, hat die Fachkammer für Personalvertretungssachen des Landes beim Verwaltungsgericht Frankfurt am Main mit Beschluss vom 10. September 2001 - 23 L 2618/01 (V) - den Antrag mit im Wesentlichen folgender Begründung abgewiesen: .

    den Beschluss der Fachkammer für Personalvertretungssachen des Landes beim Verwaltungsgericht Frankfurt am Main vom 10. September 2001 - 23 L 2618/01 (V) - aufzuheben und festzustellen, dass er hinsichtlich der Vergabe von sozialarbeiterischen Betreuungsaufgaben des Klinikumsozialdienstes im Zentrum der Psychiatrie an den Verein Bürgerhilfe Sozialpsychiatrie e.V. noch die Möglichkeit habe, gemäß § 72 Abs. 6 HPVG die Entscheidung der obersten Dienstbehörde zu beantragen.

  • VGH Hessen, 26.01.1983 - HPV TL 36/81
    Auszug aus VGH Hessen, 22.01.2004 - 22 TL 2754/01
    Zwar hat der Senat in früheren Beschlüssen vom 26. Januar 1983 - HPV TL 36/81 - (HessVGRspr. 1984 S. 39 f.; juris = LS) und vom 24. Oktober 1984 - HPV L 29/83 - (NJW 1985 S. 2779 f.; juris = LS) entschieden, dass der/die Verwaltungsdirektor/in Dienststellenleiter/in eines Universitätsklinikums im Sinne des § 8 Abs. 1 Satz 1 HPVG sei.
  • VGH Hessen, 24.10.1984 - HPV L 29/83
    Auszug aus VGH Hessen, 22.01.2004 - 22 TL 2754/01
    Zwar hat der Senat in früheren Beschlüssen vom 26. Januar 1983 - HPV TL 36/81 - (HessVGRspr. 1984 S. 39 f.; juris = LS) und vom 24. Oktober 1984 - HPV L 29/83 - (NJW 1985 S. 2779 f.; juris = LS) entschieden, dass der/die Verwaltungsdirektor/in Dienststellenleiter/in eines Universitätsklinikums im Sinne des § 8 Abs. 1 Satz 1 HPVG sei.
  • VG Frankfurt/Main, 27.08.2018 - 23 K 2725/18

    Entscheidung der obersten Dienstbehörde über Empfehlung der Einigungsstelle

    Insoweit beruft sich der Antragsteller zur Begründung auch auf einen Beschluss des HessVGH vom 22. Januar 2004 (Az. 22 TL 2754/01), aus dem hervorgehe, dass als oberste Dienstbehörde in den Fällen des § 72 Abs. 6 HPVG der Klinikumsvorstand in dieser Funktion in vollständiger Besetzung als Gremium zu fungieren habe und nicht durch den Kaufmännischen Direktor vertreten werde.

    Vielmehr hat über die Empfehlung der Einigungsstelle der Vorstand als Gremium in vollständiger Besetzung zu entscheiden, da er nicht in seiner Funktion als Dienststellenleitung, sondern als oberste Dienstbehörde handelt (vgl. HessVGH, Beschluss v. 22.01.2004 - 22 TL 2754/01, juris, Rnr. 34).

  • VGH Hessen, 28.11.2018 - 22 A 842/17

    (keine) personalvertretungsrechtliche Vertretungsbefugnis durch die

    Damit wird dem Klinikumsvorstand gemäß § 8 Abs. 3 S. 1 HPVG rechtlich die Stellung des Dienststellenleiters zugewiesen bzw. fungiert der Klinikumsvorstand als Dienststellenleitung im Sinne des HPVG (Hess. VGH, Fachsenat für Personalvertretungssachen, Beschluss vom 22. Januar 2004 - 22 TL 2754/01 -, PersR 2004, 315, zit. nach juris Rdnr. 31, 34; von Roetteken/Rothländer, Hessisches Bedienstetenrecht, Stand: August 2018, § 8 HPVG Rdnr. 89).
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